Allgemeine Geschäftsbedingungen

März 2017

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt – der HK Automaten GmbH gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten die HK Automaten GmbH nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung beinhalten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von der HK Automaten GmbH erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe) Medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von technischen Daten gelten ebenfalls nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Das Angebot ergänzende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben bzw. sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Schweigen von HK Automaten GmbH gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung. Alle zwischen Kunden und Mitarbeitern von der HK Automaten GmbH abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen kommen nur mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass sie von der Geschäftsführung innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt werden.

Behält ein Käufer bei einem Kauf auf Probe bzw. einer Testaufstellung das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, so gilt der Kauf als abgeschlossen. Es erfolgt die volle Berechnung des Kaufpreises, wenn die HK Automaten GmbH den Kunden bei der Lieferung hierauf besonders hingewiesen hat oder dieser nach Aufforderung das Gerät nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, an die HK Automaten GmbH zurückstellt.

  1. Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können von der HK Automaten GmbH frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen der HK Automaten GmbH schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend!

Angekündigte Liefertermine gelten – ausgenommen bei Fixgeschäften – als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von der HK Automaten GmbH entstanden ist, und trifft den Kunden die Beweislast. Fälle höherer Gewalt entheben die HK Automaten GmbH von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die HK Automaten GmbH keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder der HK Automaten GmbH in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für die HK Automaten GmbH besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegenständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Solange der Kunde mit Verbindlichkeiten in Rückstand ist, ruht die Lieferverpflichtung von der HK Automaten GmbH.

Bei Verbrauchergeschäften gilt als vereinbart, dass die HK Automaten GmbH auch 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

  1. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist die HK Automaten GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die HK Automaten GmbH behält sich vor, verkehrsübliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

  1. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet, die sich ab Werk ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage verstehen. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten von der HK Automaten GmbH gehende Veränderung von Fremdwährungskursen berechtigt die HK Automaten GmbH, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Die HK Automaten GmbH ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.

  1. Zahlung

Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist die HK Automaten GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche anfallende Kosten der HK Automaten GmbH zu refundieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist die HK Automaten GmbH berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist die HK Automaten GmbH  in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von der HK Automaten GmbH gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Die HK Automaten GmbH ist berechtigt, Verbindlichkeiten gegenüber (verbundenen) Unternehmen aufzurechnen.

  1. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum der HK Automaten GmbH. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an die HK Automaten GmbH abgetreten (Sicherungszession/verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die HK Automaten GmbH abzuführen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von der HK Automaten GmbH auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, der HK Automaten GmbH innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

  1. Gewährleistung

<>Die HK Automaten GmbH gewährleistet ab Übergabe zwölf Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter Handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Im Hinblick auf gerügte Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden. Die Gewährleistungsfrist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unterbrochen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, in jedem Fall ausgeschlossen. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 und 387 UGB und sind diese verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung spätestens am achten Tag nach der Übernahme der Ware schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen – siehe dazu weiter oben (Punkt 3). Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge.

<>Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu, sind nicht abtretbar und nur dann aufrecht, wenn der Kunde nicht mit Zahlungen in Verzug ist, die zum Mangel in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Veräußert der Vertragspartner die von der HK Automaten GmbH erworbene Ware an einen Endabnehmer weiter, kann die HK Automaten GmbH vorsehen – etwa in einer dem Gerät beiliegenden Service- und Reparaturkarte – dass etwaige vom Endabnehmer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche von der HK Automaten GmbH im Auftrag des Vertragspartners als dessen Erfüllungsgehilfe direkt mit dem Endabnehmer abgewickelt werden. Ein direkter Anspruch gegen die HK Automaten GmbH entsteht dem Endabnehmer hierdurch nicht.

Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde in der Serviceabteilung der HK Automaten GmbH unter Vorlage eines zur Seriennummer passenden Kaufnachweises (Rechnung) des Gerätes und unter Angabe des Fehlers schriftlich eine Reklamationsnummer anfordert, und die reklamierte Ware anschließend unter deutlich sichtbarer Anbringung der RMA-Nummer auf dem Paket bei der HK Automaten GmbH abgibt, frei Haus einsendet oder im Fall der Vereinbarung von Pick-Up-Service zur Abholung bereithält. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewährleistung betreffende Angaben unrichtig waren, kann die HK Automaten GmbH eine angemessene Bearbeitungspauschale verrechnen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der HK Automaten GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Rückzahlung des Kaufpreises nachzukommen. Kommt es später als sechs Monate nach Übergabe zu einer Warenrücknahme, erfolgt eine etwaige Kaufpreisrückzahlung an den Kunden abzüglich eines angemessenen Betrages zur Abgeltung der Nutzungsvorteile des Kunden. Die HK Automaten GmbH kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durchführung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde – soweit nicht anders vereinbart – die Waren auf Wunsch von der HK Automaten GmbH an diese frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn die HK Automaten GmbH zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Produkte, etwa Verschleißteile wie insbesondere Akkus bzw. Komponenten, deren gewöhnlich vorausgesetzte Lebensdauer unter der oben genannten bzw. der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist liegt, Gewährleistungsansprüche nicht während der gesamten Gewährleistungsfrist bestehen. Aus denselben Gründen können Gewährleistungsansprüche, welche die Bildqualität von LCD-Displays betreffen, nach zwölf Monaten ab Übergabe nicht mehr anerkannt werden. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität der HK Automaten GmbH nicht schriftlich garantiert hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Schadenersatz ausdrücklich ausgenommen. Die HK Automaten GmbH übernimmt auch keine Gewährleistung hinsichtlich der Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Softwareprodukten, weiters treffen die HK Automaten GmbH diesbezüglich keinerlei Warn- oder Aufklärungspflichten. Die HK Automaten GmbH haftet weiters nicht für Datenverluste – etwa im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung – und hat der Kunde eigene Daten selbst entsprechend zu sichern.

Gebrauchte Waren werden gekauft wie gesehen und sind – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Haftung | Ausschluss Händlerregress

Für Schäden, die einem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung, etwa im Zusammenhang mit der gelieferten Ware, der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen, zugefügt wurden, haftet die HK Automaten GmbH nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden und bei Vorsatz oder groben Verschulden der für die HK Automaten GmbH tätigen Erfüllungsgehilfen. Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Personenschäden und Produkthaftungsansprüche. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen abgeleitete Produkthaftungsansprüche sind für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ausgeschlossen (§ 2 PHG). Kaufleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus, verpflichtet sich der Kunde der HK Automaten GmbH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber der HK Automaten GmbH ausdrücklich auf jegliche Regressforderungen. Der Regressanspruch eines Vertragspartners, der als Unternehmer einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, ist ausgeschlossen.

Die HK Automaten GmbH haftet nicht für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Betrieb gelieferter Produkte. Für die Einholung behördlicher Bewilligungen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

  1. Garantie- und Servicereparaturen

Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen, etwa im Rahmen einer Herstellergarantie vereinbartes Pick Up- oder vor Ort-Service, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Solche Garantieleistungen werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich in Österreich und Deutschland, und ausschließlich zu den von der HK Automaten GmbH festgelegten Bedingungen (siehe auch Punkt 8) erbracht.

Wird vor der Ausführung einer kostenpflichtigen Servicereparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt.

Reaktionszeiten gelten als ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Ersatzteilen) abweichen. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatz-/Bauteile, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht benötigt werden, (z.B. kosmetische Reparaturen etc.). Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch die HK Automaten GmbH für: Streamer, Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehler bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräte mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden.

  1. Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbewilligungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an die HK Automaten GmbH zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte – auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form – exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

  1. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) von der HK Automaten GmbH elektronisch erfasst und verarbeitet werden, und zwar auch, soweit dies nicht der Auftragserfüllung dient. Der Kunde stimmt insbesondere zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zum Zweck der Aufnahme in die Kundendatei verarbeitet werden, und er über neue Produkte und Dienstleistungen von der HK Automaten GmbH per Email bzw. Newsletter informiert wird. Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass die HK Automaten GmbH seine personenbezogenen Daten an Drittfirmen, die etwa als Erfüllungsgehilfen in die Auftragsabwicklung eingebunden sind, beispielsweise Speditionsunternehmen oder Servicepartner, oder die Zusatzdienste anbieten, mit denen die erworbene Ware gekoppelt ist, etwa Telekommunikationsanbieter oder TV-Anbieter, zum Zwecke der elektronischen Erfassung und Verarbeitung übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Anbieter ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Im Übrigen gelten die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

<>Die HK Automaten GmbH wird alle Datenschutzbestimmungen und den etwaigen Wunsch des Kunden, die Daten nicht für Direktmarketing zu nutzen, beachten. Die Zustimmungserklärungen können jederzeit schriftlich mit Brief an die HK Automaten GmbH, Bradl 319, A-6210 Wiesing widerrufen werden.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Tirol. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Tirol als vereinbart, für Vertragspartner mit Sitz außerhalb Österreichs nach Wahl von der HK Automaten GmbH auch Frankfurt am Main. S&T ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzubringen. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Abweichende Bestimmungen für Verbraucher

Bei Verbrauchergeschäften sind diese AGB nur wirksam, soweit sie nicht zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Insbesondere gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, die bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vorsehen, die Vorschriften zum Gerichtsstand sowie sonstige anzuwendende Verbraucherschutzbestimmungen.

  1. Anerkennung und Änderung der AGB

Die HK Automaten GmbH ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese neuen AGB als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.